Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.1 Leseproben
Leseproben werden auf der Homepage kostenlos zur Verfügung gestellt.
(ca. die erste Hälfte des Stücks). Bei Leseproben sind weder Kopier- Bearbeitungs-,
noch Aufführungsrechte enthalten. Jegliches Kopieren oder Abschreiben ist untersagt.

1.2 Ansichts-Exemplare 
Spieltexte werden zur Ansicht grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Dossiers erhalten Interessierte per Mail. In der Ansichtssendung sind weder Kopier- oder Bearbeitungs-, noch Aufführungsrechte enthalten. Jegliches Kopieren oder Abschreiben ist untersagt.

1.3 Textbücher
Komplette Rollensätze und Textbücher werden nur gegen Rechnung geliefert, Spielstücke grundsätzlich nur in Rollensätzen verkauft. Einzelne Textbücher nur in Sonderfällen nach vorheriger Vereinbarung. Im Kauf von Textbüchern sind weder Kopier- Bearbeitungs-, noch Aufführungsrechte enthalten. Wird der Text digital erworben, wird nach Rollen abgerechnet. (Preis pro Textbuch)

1.4 Aufführungsrecht und Textbearbeitungen
Das Recht für Aufführungen muss bei Lachtheater.ch vorher eingeholt werden. Auch öffentliche Generalproben (Für Schulklassen, Gäste .... ) und Wohltätigkeitsveranstaltungen sind tantièmenpflichtig. Bei kostenlosen Anlässen fällt eine Tantièmenpflicht von 50 Rappen pro Person an. Nach erfolgter Bestellung erhält der Veranstalter den Aufführungsvertrag per Email zugesandt.

Textveränderungen jeglicher Art (Änderung des Titels, Bearbeitungen, Übertragungen in andere Mundarten oder von der Mundart in die Schriftsprache) sind nur mit der Erlaubnis von Lachtheater.ch gestattet. Änderungen am Text befreien nicht von der Zahlung der Tantième.

1.5 Aufführungs-Gebühren (Tantièmen)
Die Tantièmen belaufen sich auf 15% der Bruttoeinnahmen. Die Minimalpauschale pro Aufführungsrecht beträgt Fr. 750.- 
Jede Produktion ist verpflichtet, drei Wochen nach der letzten Aufführung, die Einnahmen der einzelnen Vorführungen zu liefern. Lachtheater.ch ist berechtigt, vom Veranstalter zur Abrechnungs-Kontrolle, alle zweckdienlichen Kassen-Unterlagen zu verlangen.

1.6 Rechnungen
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Erstellungsdatum.

1.7 Mahnungen
Mahnungen bei jeglichem Verzug von Zahlungen sind kostenpflichtig.

1.8 Stornierung eines erteilten Aufführungsrechts
Wird ein erteiltes Aufführungsrecht vom Veranstalter storniert, fallen keine weiteren Kosten an.
Es bleibt dann lediglich bei den Gebühren für die Textbücher.

Allgemeine Rechtslage
Alle Texte, die von Lachtheater.ch zur Verfügung gestellt werden, sind nach dem Schweizerischen Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 geschützt. Widerhandlungen gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strafbar.